KfW passt seine Förderstandards an die EnEV2009 an

Die KfW Bankengruppe hat die Anpassungen in ihren Förderprogrammen an die am 01.10.2009 in Kraft tretende Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) vorgestellt. Nach der EnEV richten sich die energetischen Vorgaben für Neubauten und umfassende Sanierungen in Deutschland. Sie ist die rechtliche Grundlage der KfW-Programme für Energieeffizientes Bauen und Sanieren.

 

So gibt es folgende Klassen:

 

KfW-130  Effizienzhaus  130/145   energieffizient Sanieren

KfW-115  Effizienzhaus  115/130   energieffizient Sanieren

KfW-100  Effizienzhaus  100/115   energieffizient Sanieren / + Bauen

KfW-85    Effizienzhaus    85/100   energieeffizient Bauen

KfW-70    Effizienzhaus    79/85     energieeffizient Bauen

KfW-55    Effizienzhaus    55/70     energieeffizient Bauen

 

Parallel zu der neuen Einstufung gilt eine dreimonatige Übergangszeit, in der alle Anträge wahlweise nach der alten (EnEV2007) oder nach der neuen (EnEV2009) Verordnung eingestuft werden können.

 

 

mehr dazu siehe Link (dort auch als pdf erhältliche Fassung):

http://www.kfw.de/DE_Home/Presse/Pressearchiv/2009/20090807_33773.jsp

  

 

Verschärft: Die EnEV 2009 kommt

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2007 ist durch die EnEV 2009 ab dem 1. Oktober 2009 ersetzt worden.

 

Das kann für alle Hausbesitzer, die noch eine Sanierung / Modernisierung vorhaben, Konsequenzen mit sich bringen.

 

Zum einen sind die Bedingungen zur Erlangung eines besseren Energiestandards verschärft worden. Allerdings gilt noch eine dreimonatige Übergangsfrist für alle laufenden Modernisierungsvorhaben!

 

Mit Erreichen von bestimmten Energiestandards werden auch die KfW-Darlehenszinssätze festgelegt. Je besser der bei einer Modernisierung erreichte Energiestandard ist, desto günstiger wird der Zinssatz. Dieser kann bis zu 1,4% Prozent betragen (Stand 01.08.09).

 

Gleiches gilt für die Erlangung von Zuschüssen: entsprechend zum erreichten Energiestandard staffeln sich die erreichbaren Zuschüsse.

 

Wenn Hausbesitzer sowieso eine Modernisierung vorhaben, ist es also ratsam, sie in diesem Jahr vorzunehmen und entsprechende KfW-Kredite / -Zuschüsse noch vor dem Jahreswechsel 2009/2010 zu beantragen.

 

 

Aktuelle BAfA-Fördersätze

Energieberatungen für Gebäude mit einer Baugehmigung vor dem 31.12.1994 werden staatlich finanziell bezuschusst.

 

1-2 Wohneinheiten    -> 300,- € Bruttozuschuss

ab 3 Wohneinheiten   -> 360,- € Bruttozuschuss

 

Zusätzlich wird die Anfertigung von thermografischen Aufnahmen mit 100,- bzw. 150,- € bezuschusst.

 

Bei Bedarf kann eine Stromsparberatung erfolgen. Diese wird mit 50,- € bezuschusst.

 

 

Weitere Details zu den Zuschüssen erhalten erhalten Sie auf Anfrage oder hier...

 

 

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  • konkrete Energieeinsparungen
  • Komfort / bessere Behaglichkeit im Haus
  • Unabhängigkeit von regionalen Energieversorgern
  • Umweltbewusstsein und eigener Beitrag hierzu
  • allgemeiner technischer Standard im Haus
  • Nutzung erneuerbarer Energien
  • Zukunftsorientierung und Nutzung von Innovationen

 

Ganz gleich, aus welchen Gründen Sie einen Energieberater suchen - sinnvoll ist der Einsatz bei den meisten Bestandsgebäuden definitiv. Aus diesem Grund wird die Gebäude-Energieberatung vom Staat finanziell gefördert.

 

 

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