KfW passt seine Förderstandards an die EnEV2009 an
Die KfW Bankengruppe hat die Anpassungen in ihren Förderprogrammen an die am 01.10.2009 in Kraft tretende Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) vorgestellt. Nach der EnEV richten sich die energetischen Vorgaben für Neubauten und umfassende Sanierungen in Deutschland. Sie ist die rechtliche Grundlage der KfW-Programme für Energieeffizientes Bauen und Sanieren.
So gibt es folgende Klassen:
KfW-130 Effizienzhaus 130/145 energieffizient Sanieren
KfW-115 Effizienzhaus 115/130 energieffizient Sanieren
KfW-100 Effizienzhaus 100/115 energieffizient Sanieren / + Bauen
KfW-85 Effizienzhaus 85/100 energieeffizient Bauen
KfW-70 Effizienzhaus 79/85 energieeffizient Bauen
KfW-55 Effizienzhaus 55/70 energieeffizient Bauen
Parallel zu der neuen Einstufung gilt eine dreimonatige Übergangszeit, in der alle Anträge wahlweise nach der alten (EnEV2007) oder nach der neuen (EnEV2009) Verordnung eingestuft werden können.
mehr dazu siehe Link (dort auch als pdf erhältliche Fassung):
http://www.kfw.de/DE_Home/Presse/Pressearchiv/2009/20090807_33773.jsp
Verschärft: Die EnEV 2009 kommt
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2007 ist durch die EnEV 2009 ab dem 1. Oktober 2009 ersetzt worden.
Das kann für alle Hausbesitzer, die noch eine Sanierung / Modernisierung vorhaben, Konsequenzen mit sich bringen.
Zum einen sind die Bedingungen zur Erlangung eines besseren Energiestandards verschärft worden. Allerdings gilt noch eine dreimonatige Übergangsfrist für alle laufenden Modernisierungsvorhaben!
Mit Erreichen von bestimmten Energiestandards werden auch die KfW-Darlehenszinssätze festgelegt. Je besser der bei einer Modernisierung erreichte Energiestandard ist, desto günstiger wird der Zinssatz. Dieser kann bis zu 1,4% Prozent betragen (Stand 01.08.09).
Gleiches gilt für die Erlangung von Zuschüssen: entsprechend zum erreichten Energiestandard staffeln sich die erreichbaren Zuschüsse.
Wenn Hausbesitzer sowieso eine Modernisierung vorhaben, ist es also ratsam, sie in diesem Jahr vorzunehmen und entsprechende KfW-Kredite / -Zuschüsse noch vor dem Jahreswechsel 2009/2010 zu beantragen.
Aktuelle BAfA-Fördersätze
Energieberatungen für Gebäude mit einer Baugehmigung vor dem 31.12.1994 werden staatlich finanziell bezuschusst.
1-2 Wohneinheiten -> 300,- € Bruttozuschuss
ab 3 Wohneinheiten -> 360,- € Bruttozuschuss
Zusätzlich wird die Anfertigung von thermografischen Aufnahmen mit 100,- bzw. 150,- € bezuschusst.
Bei Bedarf kann eine Stromsparberatung erfolgen. Diese wird mit 50,- € bezuschusst.
Weitere Details zu den Zuschüssen erhalten erhalten Sie auf Anfrage oder hier...
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- Komfort / bessere Behaglichkeit im Haus
- Unabhängigkeit von regionalen Energieversorgern
- Umweltbewusstsein und eigener Beitrag hierzu
- allgemeiner technischer Standard im Haus
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Ganz gleich, aus welchen Gründen Sie einen Energieberater suchen - sinnvoll ist der Einsatz bei den meisten Bestandsgebäuden definitiv. Aus diesem Grund wird die Gebäude-Energieberatung vom Staat finanziell gefördert.
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